Ein Unfall passiert schnell – und plötzlich musst du klare Entscheidungen treffen. In diesem Moment zählt, dass du strukturiert vorgehst und keine wichtigen Schritte übersiehst.
Du sicherst zuerst die Unfallstelle, leistest Hilfe, kontaktierst bei Bedarf die Polizei, dokumentierst den Schaden sorgfältig und regelst danach Gutachten, Reparatur und Versicherung. Wer seine Pflichten kennt, schützt sich vor finanziellen Nachteilen und unnötigem Ärger.
Hier erfährst du, wann ein Notruf erforderlich ist, wie du Beweise richtig sicherst, warum ein unabhängiges Unfallgutachten sinnvoll sein kann und worauf du bei Werkstattwahl und Schadensregulierung achten solltest. So behältst du die Kontrolle – auch in einer Ausnahmesituation.
Erste Maßnahmen am Unfallort
Handeln Sie sofort und strukturiert, um weitere Gefahren zu vermeiden und Verletzten schnell zu helfen. Sichern Sie die Unfallstelle, schützen Sie sich selbst und leisten Sie anschließend Erste Hilfe.
Unfallstelle sichern
Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Prüfen Sie, ob Fahrzeuge noch rollen, Rauch entsteht oder Kraftstoff austritt.
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie den Motor ab. Ziehen Sie den Zündschlüssel ab, wenn es die Situation erlaubt.
Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf:
- Innerorts: ca. 50 Meter
- Landstraße: ca. 100 Meter
- Autobahn: 150–200 Meter
Achten Sie auf den fließenden Verkehr und nutzen Sie nach Möglichkeit Leitplanken oder Seitenstreifen als Schutz. Betreten Sie die Fahrbahn nur, wenn es sicher möglich ist.
Bringen Sie sich und andere Beteiligte aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich, etwa hinter eine Leitplanke. Verändern Sie die Unfallstelle nur, wenn es zur Gefahrenabwehr oder zur Rettung notwendig ist.
Verletzten helfen
Prüfen Sie zuerst Bewusstsein und Atmung. Sprechen Sie die Person laut an und rütteln Sie vorsichtig an den Schultern.
Reagiert die Person nicht, kontrollieren Sie die Atmung. Bei normaler Atmung bringen Sie sie in die stabile Seitenlage.
Atmet die Person nicht, beginnen Sie sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW):
- 30 Mal kräftig in die Mitte des Brustkorbs drücken
- 2 Atemspenden geben
- Rhythmus beibehalten, bis Hilfe eintrifft
Rufen Sie so früh wie möglich den Notruf 112 an oder beauftragen Sie eine andere Person damit. Nennen Sie den genauen Unfallort, die Anzahl der Verletzten und sichtbare Verletzungen.
Stillen Sie starke Blutungen mit festem Druck auf die Wunde. Decken Sie Verletzte zu, um Unterkühlung zu vermeiden, und bleiben Sie bei ihnen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Warnweste anziehen
Ziehen Sie Ihre Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. So erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit deutlich, besonders bei Dunkelheit, Regen oder unübersichtlichen Straßenverhältnissen.
Bewahren Sie die Warnweste griffbereit im Innenraum auf, nicht im Kofferraum. So erreichen Sie sie, ohne ungeschützt auf der Fahrbahn zu stehen.
In Deutschland müssen Sie mindestens eine Warnweste mitführen. Für Ihre eigene Sicherheit empfiehlt es sich, für alle Mitfahrer eine Weste bereitzuhalten.
Tragen Sie die Warnweste während Ihres gesamten Aufenthalts auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen. Sichtbarkeit reduziert das Risiko weiterer Unfälle erheblich.
Polizei und Notruf kontaktieren
Nach einem Unfall müssen Sie schnell entscheiden, ob Sie die Polizei oder den Rettungsdienst einschalten. Maßgeblich sind Personenschäden, die Höhe des Sachschadens und besondere Umstände wie Fahrerflucht oder Alkoholverdacht.
Wann die Polizei gerufen werden muss
Sie müssen die Polizei rufen, wenn Personen verletzt wurden – auch bei scheinbar leichten Beschwerden. Innere Verletzungen oder ein Schleudertrauma zeigen sich oft erst später. Wählen Sie in solchen Fällen sofort den Notruf.
Auch bei erheblichem Sachschaden, ungeklärter Schuldfrage oder wenn ein Beteiligter den Unfallort verlassen will, sollten Sie die Polizei einschalten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Bei reinen Bagatellschäden, etwa kleinen Lackkratzern ohne Streit über den Ablauf, ist ein Polizeieinsatz in der Regel nicht zwingend erforderlich. Tauschen Sie dennoch alle Daten aus und fertigen Sie einen Unfallbericht an.
Besteht Unsicherheit, ob ein Schaden „gering“ ist, entscheiden Sie sich im Zweifel für den Anruf. So sichern Sie Beweise und vermeiden spätere Nachteile.
Notrufnummern und richtige Vorgehensweise
In Deutschland erreichen Sie die Polizei unter 110. Feuerwehr und Rettungsdienst alarmieren Sie über 112.
Gehen Sie strukturiert vor:
- Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warndreieck, Warnweste).
- Erste Hilfe leisten, sofern erforderlich.
- Notruf absetzen und klare Angaben machen.
Bei reinem Sachschaden ohne Verletzte informieren Sie die Polizei ebenfalls über 110. Blockieren beschädigte Fahrzeuge die Fahrbahn nur geringfügig und sind fahrbereit, fahren Sie sie – sofern möglich – an den Rand, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern.
Beenden Sie das Gespräch erst, wenn die Leitstelle keine weiteren Fragen hat. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wichtige Angaben für die Polizei
Bleiben Sie ruhig und nennen Sie präzise Fakten. Unvollständige oder unklare Angaben verzögern die Hilfe.
Teilen Sie insbesondere mit:
- Unfallort (Straße, Hausnummer, Fahrtrichtung, markante Punkte)
- Anzahl der beteiligten Fahrzeuge und Personen
- Verletzte Personen und deren Zustand
- Gefahrenlage (z. B. auslaufende Flüssigkeiten, blockierte Fahrbahn)
- Ihre Rückrufnummer
Beschreiben Sie den Unfallhergang sachlich und ohne Spekulationen. Geben Sie nur das an, was Sie sicher wissen.
Halten Sie Führerschein, Fahrzeugschein und – wenn möglich – Ihre Versicherungsdaten bereit. So ermöglichen Sie eine zügige Aufnahme des Unfalls durch die Polizei.
Unfalldokumentation und Beweissicherung
Sie sichern Ihre Ansprüche, indem Sie den Unfallhergang präzise festhalten, sichtbare Schäden dokumentieren und alle relevanten Daten vollständig aufnehmen. Je genauer Ihre Unterlagen sind, desto einfacher klären Versicherer und Gutachter die Haftungsfrage.
Unfallbericht erstellen
Erstellen Sie unmittelbar nach dem Unfall einen schriftlichen Bericht, solange Ihre Erinnerung noch frisch ist. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Wetterverhältnisse, Verkehrslage und die Fahrtrichtung aller beteiligten Fahrzeuge.
Beschreiben Sie den Ablauf in klarer Reihenfolge. Halten Sie fest, wer sich wo befand, welche Manöver ausgeführt wurden und an welcher Stelle es zur Kollision kam.
Ergänzen Sie Ihren Bericht um:
- Kennzeichen und Fahrzeugtypen
- Sichtbare Schäden
- Position der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß
- Angaben zu Zeugen
Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse im Bericht. Bleiben Sie bei überprüfbaren Tatsachen.
Unterschreiben Sie das Dokument nur, wenn die Angaben korrekt sind. Eine Kopie für alle Beteiligten schafft Transparenz und reduziert spätere Streitigkeiten.
Fotos und Skizzen anfertigen
Fertigen Sie sofort Fotos aus verschiedenen Perspektiven an. Fotografieren Sie Gesamtansichten der Unfallstelle, die Endposition der Fahrzeuge und alle sichtbaren Schäden.
Erstellen Sie zusätzlich Detailaufnahmen von Kratzern, Dellen, Glasschäden und Reifenspuren. Achten Sie darauf, dass Kennzeichen, Straßenschilder und Markierungen erkennbar sind.
Machen Sie auch Bilder von:
- Bremsspuren auf der Fahrbahn
- Splittern oder Fahrzeugteilen
- Ampeln oder Vorfahrtsschildern
- Witterungsbedingungen (z. B. Schnee, Nässe)
Ergänzen Sie die Fotos durch eine einfache Skizze. Zeichnen Sie Fahrtrichtungen, Straßennamen und die Positionen der Fahrzeuge ein.
Eine handschriftliche Skizze reicht aus, wenn sie klar lesbar ist. Markieren Sie den Kollisionspunkt deutlich.
Austausch von Kontaktdaten
Tauschen Sie mit allen Beteiligten vollständige Kontaktdaten aus. Notieren Sie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen und Versicherungsgesellschaft.
Bitten Sie um Vorlage von Führerschein und Fahrzeugschein, um die Angaben zu prüfen. Schreiben Sie die Daten sorgfältig ab.
Erfassen Sie auch die Kontaktdaten von Zeugen. Unabhängige Aussagen können entscheidend sein, wenn sich die Beteiligten später widersprechen.
Vermerken Sie bei Firmenfahrzeugen zusätzlich den Halter oder das Unternehmen.
Übermitteln Sie die gesammelten Informationen zeitnah an Ihre Versicherung oder an einen beauftragten Gutachter, damit die Schadenregulierung ohne Verzögerung beginnen kann.
Unfallgutachten und Schadensregulierung
Ein unabhängiges Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche und bildet die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung. Sie müssen Fristen einhalten, Beweise sichern und Ihre Rechte gegenüber Versicherer und Gutachter kennen.
Sachverständigengutachten beauftragen
Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen freien Kfz-Sachverständigen. Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wertminderung und gegebenenfalls den Wiederbeschaffungswert.
Warten Sie mit der Reparatur, bis der Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat. So vermeiden Sie Beweisprobleme.
Bei klarer Fremdschuld trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten. Bei Bagatellschäden (oft unter etwa 750–1.000 Euro) genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Ein vollständiges Gutachten enthält unter anderem:
- detaillierte Schadensbeschreibung
- Fotodokumentation
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Angaben zu Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungsdauer
Diese Angaben bestimmen, welche Beträge Sie geltend machen können.
Meldung bei der Versicherung
Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer eigenen Versicherung. Viele Verträge verlangen eine Anzeige innerhalb einer Woche.
Sind Sie nicht schuld, reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Reichen Sie dort das Gutachten, den Unfallbericht, Fotos und Ihre Kontaktdaten ein.
Fordern Sie konkret die Erstattung von:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
Zahlen Sie Reparatur oder Mietwagen zunächst selbst, können Sie bei klarer Haftung Erstattung verlangen. Prüfen Sie jedes Schreiben der Versicherung sorgfältig, insbesondere Kürzungen einzelner Positionen.
Rechte und Pflichten beim Gutachten
Sie haben das Recht, den Gutachter selbst auszuwählen. Lassen Sie sich nicht verpflichten, ausschließlich einen von der Versicherung benannten Sachverständigen zu akzeptieren.
Sie müssen dem Gutachter Zugang zum Fahrzeug gewähren und bekannte Vorschäden angeben. Unvollständige oder falsche Angaben können die Regulierung verzögern.
Die Versicherung darf das Gutachten prüfen und bei Bedarf ein Prüfgutachten erstellen. Weicht die Einschätzung stark ab, können Sie eine Nachbesichtigung oder ergänzende Stellungnahme verlangen.
Reparieren Sie fiktiv auf Gutachtenbasis, zahlen Versicherer in der Regel die kalkulierten Nettoreparaturkosten ohne Mehrwertsteuer aus. Entscheiden Sie sich für die Reparatur, bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
Fahrzeugreparatur und Werkstattwahl
Nach einem Unfall entscheiden Sie, wo Ihr Fahrzeug repariert wird und welche Teile zum Einsatz kommen. Achten Sie auf vertragliche Vorgaben Ihrer Versicherung, eine saubere Dokumentation durch ein Gutachten und eine transparente Kalkulation der Reparaturkosten.
Werkstatt auswählen
Grundsätzlich dürfen Sie als Fahrzeugeigentümer selbst bestimmen, welche Werkstatt Ihr Auto repariert. Dieses Recht gilt vor allem dann, wenn der Unfallgegner den Schaden verursacht hat.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung enthält. In diesem Fall müssen Sie eine Partnerwerkstatt Ihrer Kaskoversicherung nutzen, sonst riskieren Sie Kürzungen bei der Kostenübernahme.
Bei einem unverschuldeten Unfall darf die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Sie können eine markengebundene Fachwerkstatt wählen, besonders bei neueren Fahrzeugen oder wenn Garantieansprüche bestehen.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Erfahrung mit Unfallschäden
- Zertifizierungen und Spezialisierung auf Ihre Fahrzeugmarke
- Möglichkeit zur Direktabrechnung mit der Versicherung
- Bereitstellung eines Ersatzwagens
Dokumentieren Sie den Schaden vor Reparaturbeginn vollständig, idealerweise durch ein unabhängiges Unfallgutachten.
Kostenvoranschlag einholen
Bevor Sie den Reparaturauftrag erteilen, sollten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag anfordern. Er gibt Ihnen Klarheit über Arbeitszeit, Ersatzteile, Lackierarbeiten und mögliche Zusatzkosten.
Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und verhindert, dass Positionen später infrage gestellt werden.
Ein seriöser Kostenvoranschlag enthält:
- Auflistung aller beschädigten Bauteile
- Kalkulierte Arbeitsstunden
- Ersatzteilpreise (brutto und netto)
- Angaben zu Lack- und Verbringungskosten
Lassen Sie sich erklären, ob verdeckte Schäden möglich sind. Bei Unfallschäden zeigen sich zusätzliche Reparaturbedarfe oft erst nach Demontage.
Originalteile vs. Nachbauteile
Bei der Reparatur stellt sich häufig die Frage, ob Originalteile (OEM) oder Nachbauteile verwendet werden. Originalteile stammen vom Fahrzeughersteller oder einem offiziellen Zulieferer und entsprechen exakt den Werksspezifikationen.
Nachbauteile sind meist günstiger, können aber in Qualität und Passgenauigkeit variieren. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Airbags, Sensoren oder tragenden Karosserieteilen sollten Sie keine Kompromisse eingehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Reparatur mit gleichwertigen Originalteilen. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht pauschal auf günstigere Alternativen verweisen, wenn dadurch Wert oder Sicherheit beeinträchtigt werden.
Klären Sie mit der Werkstatt vorab schriftlich, welche Teile verbaut werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten über Qualität oder Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Rechtliche Unterstützung nach dem Unfall
Nach einem Verkehrsunfall sichern Sie Ihre Ansprüche nicht nur technisch durch Gutachten, sondern auch rechtlich durch klare Schritte. Ein Anwalt kann Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung konsequent durchsetzen und Sie bei Streitigkeiten vertreten.
Anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen
Sie sollten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, wenn die Schuldfrage unklar ist, Personen verletzt wurden oder die Versicherung Zahlungen kürzt. Auch bei hohen Reparaturkosten, einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Nutzungsausfall lohnt sich anwaltliche Unterstützung.
Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Bei eindeutiger Haftung trägt meist die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Dieses Recht sollten Sie nutzen, damit Ihre Ansprüche vollständig geprüft werden.
Ein Anwalt hilft Ihnen insbesondere bei:
- Durchsetzung von Schadensersatz (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall)
- Geltendmachung von Schmerzensgeld
- Prüfung von Gutachten und Kostenvoranschlägen
- Kommunikation mit Versicherungen
Sie vermeiden typische Fehler, etwa vorschnelle Abfindungserklärungen oder unvollständige Angaben.
Verfahren bei Streitigkeiten
Kürzt oder verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung, müssen Sie Ihre Ansprüche strukturiert durchsetzen. Ihr Anwalt setzt zunächst eine schriftliche Frist und fordert die vollständige Regulierung.
Bleibt die Zahlung aus, folgt meist ein außergerichtliches Verfahren. Dabei prüft man Gutachten, Zeugenaussagen und die polizeiliche Unfallaufnahme. Häufig lässt sich eine Einigung erzielen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird.
Kommt keine Einigung zustande, erhebt Ihr Anwalt Klage beim zuständigen Zivilgericht. Das Gericht klärt dann insbesondere:
- Haftungsquote
- Höhe des Schadens
- Berechtigung von Nebenforderungen
Während des Verfahrens sollten Sie alle Unterlagen vollständig bereitstellen, darunter Fotos, Rechnungen und Schriftwechsel. Klare Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten deutlich.
Weitere organisatorische Schritte
Nach der unmittelbaren Schadenregulierung müssen Sie Fristen einhalten, Verträge prüfen und Ihre persönliche Situation klären. Diese Schritte betreffen vor allem Meldepflichten, Ihre Mobilität und mögliche psychische Folgen des Unfalls.
Meldepflichten beachten
Sie müssen den Unfall unverzüglich Ihrer Kfz-Versicherung melden, auch wenn Sie keine Schuld tragen. Viele Versicherungsverträge setzen eine Frist von meist 7 Tagen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen genau.
Übermitteln Sie der Versicherung:
- Unfallbericht und ggf. polizeiliches Aktenzeichen
- Fotos vom Schaden
- Kontaktdaten aller Beteiligten
- Angaben zu Zeugen
Wenn Personen verletzt wurden, informieren Sie zusätzlich Ihre Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft, falls sich der Unfall auf dem Arbeitsweg ereignet hat. Bei einem Dienstwagen müssen Sie auch Ihren Arbeitgeber einbeziehen.
Unterlassen Sie eine fristgerechte Meldung, riskieren Sie Leistungskürzungen. Bleiben Sie sachlich und machen Sie nur überprüfbare Angaben zum Hergang.
Kfz-Abmeldung oder Ersatzfahrzeug
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, klären Sie zügig die nächsten Schritte. Bei längerer Standzeit kann eine vorübergehende Stilllegung sinnvoll sein, um Versicherungs- und Steuerkosten zu vermeiden.
Für die Abmeldung benötigen Sie in der Regel:
| Erforderliche Unterlagen | Hinweis |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Fahrzeugschein |
| Kennzeichen | Beide Schilder |
| Personalausweis | Gültig |
Benötigen Sie weiterhin Mobilität, prüfen Sie Ihren Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in vielen Fällen die Kosten für einen Mietwagen in angemessener Fahrzeugklasse.
Stimmen Sie die Mietdauer auf die voraussichtliche Reparaturzeit laut Gutachten ab. Dokumentieren Sie alle Verträge und Rechnungen sorgfältig.
Psychologische Unterstützung
Ein Unfall kann auch ohne schwere Verletzungen psychisch belasten. Schlafstörungen, Nervosität beim Fahren oder Konzentrationsprobleme treten häufig erst Tage später auf.
Nehmen Sie solche Symptome ernst. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, wenn Beschwerden anhalten oder sich verstärken. Er kann Sie an einen Psychotherapeuten überweisen.
Bei nachweisbarer unfallbedingter psychischer Beeinträchtigung kommen unter Umständen Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche in Betracht. Halten Sie Arztberichte und Behandlungsnachweise vollständig fest.
Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung anzunehmen. Eine frühzeitige Behandlung stabilisiert Ihre Fahrfähigkeit und hilft, langfristige Folgen zu vermeiden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie schnell entscheiden, ob die Polizei erforderlich ist, welche Unterlagen Sie sichern und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Klare Abläufe bei Gutachten, Reparatur und Fristen helfen Ihnen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall die Polizei verständigen?
Bei Personenschäden rufen Sie sofort den Notruf 112. Leisten Sie Erste Hilfe und sichern Sie die Unfallstelle, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Bei erheblichem Sachschaden, ungeklärter Schuldfrage oder wenn sich Beteiligte nicht einigen, verständigen Sie die Polizei über 110. Das gilt auch, wenn ein Unfallbeteiligter flüchtet oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen könnte.
Handelt es sich lediglich um einen geringfügigen Blech- oder Lackschaden und sind sich alle Beteiligten einig, müssen Sie die Polizei in der Regel nicht zwingend rufen. Tauschen Sie dennoch Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und füllen Sie einen Unfallbericht aus.
Welche Unterlagen benötige ich für die Schadensmeldung bei meiner Versicherung?
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Viele Versicherer verlangen eine Anzeige innerhalb von sieben Tagen.
Sie benötigen in der Regel den ausgefüllten Unfallbericht, Fotos vom Schaden, Angaben zu Unfallort und -zeit sowie die Daten des Unfallgegners. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden fügen Sie das polizeiliche Aktenzeichen hinzu.
Reichen Sie außerdem Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen oder ein Sachverständigengutachten ein. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
Wie gehe ich vor, wenn ich ein Unfallgutachten erstellen lassen muss?
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt bei klarer Haftung meist die gegnerische Versicherung.
Der Gutachter dokumentiert Schäden, Reparaturkosten, Wertminderung und gegebenenfalls den Wiederbeschaffungswert. Stellen Sie dem Sachverständigen alle relevanten Informationen und Fotos zur Verfügung.
Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichen. Prüfen Sie jedoch, ob verdeckte Schäden vorliegen, bevor Sie darauf verzichten.
Welche Rechte habe ich als Unfallopfer hinsichtlich der Reparatur meines Fahrzeugs?
Sie entscheiden grundsätzlich, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Werkstatt verweisen.
Sie können zwischen Reparatur, fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis oder – bei Totalschaden – der Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis wählen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten.
Während der Reparatur können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich benötigen.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall mit Personenschaden?
Sichern Sie sofort die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst unter 112.
Bewegen Sie verletzte Personen nur, wenn akute Gefahr besteht. Warten Sie auf Polizei und Rettungskräfte und geben Sie eine sachliche Schilderung des Unfallhergangs ab.
Dokumentieren Sie, wenn möglich, die Situation und notieren Sie Zeugen. Bei Personenschäden nimmt die Polizei in der Regel den Unfall auf.
Welche Fristen muss ich nach einem Unfall beachten für die Meldung und Regulierung?
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen auf konkrete Fristen.
Schadenersatzansprüche verjähren meist nach drei Jahren zum Jahresende. Bei Personenschäden oder komplexen Sachverhalten können besondere Fristen gelten.
Reichen Sie geforderte Unterlagen zeitnah ein, damit die Regulierung nicht verzögert wird. Verspätete Meldungen können im Einzelfall zu Nachteilen führen.